Der Bohrplatz in Allerding muss gemäß den Vorgaben des Bergrechts von der zuständigen Behörde, dem Bergamt Südbayern, Regierung von Oberbayern, genehmigt werden. Diesen zufolge sind umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Grundwasser, Flora und Fauna zu treffen.
Der Bohrplatz besteht aus einer befestigten Fläche mit einem eigenständigen Entwässerungssystem, mit dem anfallende Brauchwässer abgeleitet und in abgedichteten Becken zur fachgerechten Entsorgung aufgefangen werden. Sauberes Regenwasser wird separiert und über eine Versickerung dem oberflächennahen Wasserkreislauf wieder zugeführt. Speziell angefertigte Fundamente garantieren einen sicheren Stand der Bohranlage.
81675 München